Bitcoin/ Krypto Steuerberatung
Aktuell erleben Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum etc. einen erheblichen Boom.
Handeln Privatpersonen mit solchen Kryptowährungen, kaufen diese also und verkaufen sie dann später, so werden keine Kapitaleinkünfte erzielt.
Vielmehr wird aktuell davon ausgegangen, dass es sich insoweit um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Dies ist aber letztlich noch nicht abschließend geklärt.
Als steuerliches Veräußerungsgeschäft werden Gewinn und Verluste steuerlich erfasst, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt.
Außerhalb dieses Zeitraums erfolgt keine steuerliche Erfassung. Als Veräußerung gilt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung oder die Verwendung zum Bezahlen im Internet.
Kryptowährungen, die durch sogenanntes Mining selbst erzeugt wurden und die Veräußerung von selbst erzeugten Kryptowährungen unterliegen nicht den Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte, da kein Anschaffungsvorgang vorliegt. Insoweit wird davon ausgegangen, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.
Wenn Sie mehr über das komplexe Thema Kryptowährungen, DFD, Trading etc. wissen möchten, vereinbaren Sie einen Beratungstermin.