Fachberaterin für Unternehmensnachfolge
( DStV e.V. )
2006 wurde das Fachberaterkonzept vom Deutschen Steuerberaterverband entwickelt.
Mandanten erwarten heute von ihrem/ihrer Steuerberater/in Fachkompetenz auch außerhalb des allgemeinen Steuerrechts, insbesondere in Fragen des Gesellschaftsrechts, des Erbrechts, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht bis hin zum Allgemeinen Zivilrecht; häufig untrennbar verknüpft mit den steuerlichen Fragen des Mandats.
Hier setzt das Fachberaterkonzept an: Der/die zertifizierte Fachberater/in ( DStV e.V. ) ist ausgewiesener Spezialist auf seinem/ihrem Fachgebiet und kann dabei - im Unterschied zum "Nur-Steuerberater " oder " Nur Rechtsanwalt" - steuerliche und rechtliche Gestaltungsberatung aus einer Hand bieten.
Als erste Ansprechpartner des Mandanten genießt der/die Steuerberater/in das Vertrauen seiner/ ihrer Mandantschaft und ist damit erste/r Ansprechpartner/in.
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachberaterbezeichnung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden zertifizierten Lehrgang nach den Fachberaterrichtlinien des DStV e.V. mit zwei abschließenden Leistungskontrollen zur Erlangung besonderer theoretischer Kenntnisse.
Sowie der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolgeberatung. Dazu gehören die Planung und Gestaltung der Nachfolge unter steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, erb- oder familienrechtlichen Gesichtspunkten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen, Unternehmenskäufen und -verkäufen.